Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Guantanamo

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 313128 - vom 30. November 2004. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 28. Oktober 2004 angenommen. Entschließung des Europäischen Parlaments zu Guantanamo

Das Europäische Parlament,

- auf ein faires Verfahren und insbesondere auf seine Empfehlung an den Rat vom 10. März 2004,

- erniedrigende Behandlung oder Strafe, die die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1984 angenommen hat,

A. in der Erwägung, dass sowohl die Vereinigten Staaten von Amerika als auch die Mitgliedstaaten wiederholt bekräftigt haben, dass sie sich den demokratischen Werten verpflichtet fühlen, die die Grundlage der transatlantischen Gemeinschaft und der transatlantischen Solidarität bilden, nämlich Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte,

B. in der Erwägung, dass allein in Guantanamo Bay noch immer etwa 580 Personen gefangen gehalten werden,

C. in der Erwägung, dass viele Gefangene in Guantanamo Bay laut Augenzeugen systematisch einer grausamen Zwangsbehandlung unterworfen wurden,

D. in der Erwägung, dass drei freigelassene britische Gefangene in einem 115seitigen Bericht, der am 4. August 2004 veröffentlicht wurde, die Bedingungen beschrieben haben, unter denen die Verhöre durchgeführt wurden,

E. in der Erwägung, dass nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten die Inhaftierung der Häftlinge von Guantanamo Bay auf unbestimmte Zeit ohne ordentliches Verfahren nicht zulässig ist,

F. in der Erwägung, dass die Institutionen der Europäischen Union, die Mitgliedstaaten und die Öffentlichkeit über die Haftbedingungen auf dem Marinestützpunkt Guantanamo Bay besorgt sind und gefordert haben, dass die Gefangenen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunft nach rechtstaatlichen Grundsätzen behandelt werden,