Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa Punkt 1 der 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005

Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung nehmen:

Die EU-Verfassung rasch ratifizieren - Den europäischen Einigungskurs fortsetzen Der Bundesrat begrüßt den Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa als einen wichtigen Meilenstein der europäischen Einigung. Damit wird eine langjährige Forderung der deutschen Länder erfüllt. Nunmehr kommt es darauf an, dass der Vertrag in allen EU-Staaten gemäß den jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften bis Ende 2006 ratifiziert wird.

Der Bundesrat stellt eine frühzeitige Ratifizierung des Vertrags über eine Verfassung für Europa in Aussicht, auch um damit ein politisches Signal an EU-Staaten zu geben, in denen das Ratifizierungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Die im Zusammenhang mit der Ratifizierung zwischen den Regierungschefs der Länder und des Bundes am 16. Dezember 2004 vereinbarten Gespräche über die innerstaatliche Umsetzung der im Verfassungsvertrag enthaltenen neuen Rechte der Länder sollten so rasch wie möglich aufgenommen und abgeschlossen werden. Gegenstand der Gespräche sollten auch pragmatische Verbesserungen der Bund-Länder-Zusammenarbeit in Europafragen sein. Ziel sollte es sein, das Ratifizierungsverfahren zusammen mit den Rechtsänderungen im Bund-Länder-Verhältnis im Juni dieses Jahres abzuschließen.