Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zur Reaktion der EU auf die Verschlechterung der Lage im Osten der Demokratischen Republik Kongo

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 20. November 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass sich die Kämpfe zwischen der Armee der Demokratischen Republik Kongo, den Mai-Mai-Milizen, den Rebellen des "Congrès National pour la Défense du Peuple" (CNDP) des abgesetzten Generals Laurent Nkunda, den Kämpfern der Demokratischen Kräfte für die Befreiung Ruandas (FDLR) und Truppen der ugandischen "Widerstandsarmee des Herrn" (LRA) zugespitzt haben und weiterhin für unvorstellbares Leid der Zivilbevölkerung in Nord-Kivu verantwortlich sind,

B. in der Erwägung, dass der ehemalige nigerianische Präsident Olusegun Obasanjo als Sondergesandter der Vereinten Nationen am Sonntag, dem 16. November 2008 den Rebellenführer Laurent Nkunda getroffen hat und mit diesem eine Einigung über die Einsetzung eines Dreiparteien-Ausschusses zur Überwachung eines Waffenstillstands zwischen Armee und Rebellen erzielt hat, und in der Erwägung, dass eine dringende Notwendigkeit zur Unterstützung durch die Partnermächte der betreffenden Staaten besteht, um eine Lösung zu erreichen,

C. in der Erwägung, dass auf internationaler Ebene intensive diplomatische Anstrengungen unter Beteiligung regionaler und europäischer Vermittler unternommen werden, mit denen verhindert werden soll, dass die Kämpfe in Nord-Kivu eskalieren und es wie 1998 bis 2003 erneut zu einem Krieg im Kongo kommt, an dem sechs Nachbarstaaten beteiligt waren; in der Erwägung, dass am 7. November 2008 in Nairobi ein regionaler Gipfel zur Krise im Osten der Demokratischen Republik Kongo stattgefunden hat,

D. in der Erwägung, dass seit dem Ausbruch der Gewalttätigkeiten Millionen Menschen getötet und vertrieben worden sind und dass ungefähr 250 000 Menschen vertrieben wurden, seit General Laurent Nkunda im August 2008 die Kämpfe in der Demokratischen Republik Kongo wieder aufgenommen hat, was eine humanitäre Katastrophe im Osten des Landes ausgelöst hat,

E. in der Erwägung, dass die Mission der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) trotz des Mandats auf der Grundlage von Kapitel VII der UN-Charta, wonach alle erforderlichen Mittel eingesetzt werden dürfen, um sämtliche Versuche, Gewalt einzusetzen, zu vereiteln und die Zivilbevölkerung zu schützen,

F. in der Erwägung, dass der UN-Sicherheitsrat die Lage im Osten der Demokratischen Republik Kongo am 11. November 2008 erneut erörtert hat, ohne sich auf die von der MONUC geforderte Verstärkung mit weiteren 3 000 Soldaten zu verständigen,

G. in der Erwägung, dass nur 6 000 der insgesamt auf dem Gebiet der Demokratischen Republik Kongo befindlichen 17 000 Soldaten der MONUC in Nord-Kivu stationiert sind,

H. in der Erwägung, dass es die Mitgliedstaaten des UN-Sicherheitsrates - darunter Belgien, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich - stets abgelehnt haben, der MONUC zusätzliche Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgabe zur Verfügung zu stellen; in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union eine verstärkte Kooperation zwischen der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und der MONUC fordert,

I. in der Erwägung, dass auf Initiative von Kommissionsmitglied Louis Michel ein regionaler Gipfel in Nairobi stattgefunden hat, auf dem der Präsident der Demokratischen Republik Kongo, Joseph Kabila, sowie der Präsident Ruandas, Paul Kagame, übereinkamen, unverzüglich alle in der Vergangenheit geschlossenen Vereinbarungen umzusetzen, um Frieden und nachhaltige politische Stabilität zu gewährleisten,

J. in der Erwägung, dass dieses Treffen jedoch nicht zur Folge hatte, dass ein sofortiger Waffenstillstand im Osten der Demokratischen Republik Kongo erzielt wurde, und dass die heftigen Kämpfe zwischen den Konfliktparteien anhielten, mit schlimmen Folgen für die Zivilbevölkerung,

K. in der Erwägung, dass die MONUC eindeutig festgestellt hat, dass die Kämpfer von Laurent Nkunda Unterstützung aus Ruanda erhalten, und dass UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon die afrikanischen Spitzenpolitiker aufgerufen hat, ihrer historischen Verantwortung in dieser für die Region, für Afrika und für die Welt kritischen Zeit gerecht zu werden,

L. in der Erwägung, dass die Hilfsorganisationen derzeit in den Lagern rund um die Stadt Goma etwa 200 000 Flüchtlinge betreuen und davon ausgehen, dass sich bis zu einer Million Zivilisten im Busch verstecken, um der Gewalt zu entgehen; in der Erwägung, dass sich die Lage in den Flüchtlingslagern ständig zuspitzt und dass der Hohe Kommissar für Flüchtlinge Befürchtungen wegen einer möglichen Militarisierung der Flüchtlingslager geäußert hat,

M. in der Erwägung, dass der Einsatz von Kindersoldaten im Osten der Demokratischen Republik Kongo seit der Eskalation des Konflikts erheblich zugenommen hat,

N. in der Erwägung, dass offenbar sowohl die kongolesischen Truppen als auch die Kämpfer der FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) an der Ausbeutung und dem Verkauf von Bodenschätzen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt sind,

O. in der Erwägung, dass Abgeordnete des Landes einen Plan zur Beendigung der Krise im Osten der Demokratischen Republik Kongo ausgearbeitet haben, in dem sie dazu aufrufen, alles zu tun, damit zwischen den Konfliktparteien ein Dialog auf militärischer, politischer und diplomatischer Ebene zustande kommt,

P. in der Erwägung, dass die Außenminister Frankreichs und des Vereinigten Königreichs, Bernard Kouchner und David Miliband, empfehlen, eher die MONUC zu stärken als europäische Truppen nach Nord-Kivu entsenden, gleichzeitig aber bekräftigt haben, dass die Entsendung europäischer Truppen nicht ausgeschlossen ist, wenn sich dies als erforderlich erweisen sollte,

Q. in der Erwägung, dass sich die Epidemien in Nord-Kivu mit einer weiteren Ausbreitung von Cholera, Masern und Keuchhusten verschlimmern, da zahlreiche Vertriebenen in Übergangslagern untergebracht werden,