Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zur Europäischen Raumfahrtpolitik: den Weltraum der Erde näher bringen

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 122114 - vom 12. Dezember 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 20. November 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Weltraum ein strategisches Gut von grundlegender Bedeutung für Europas Unabhängigkeit, Sicherheit und Wohlstand ist und dass der Rat und das Europäische Parlament bei der Durchsetzung politischer Entwicklungen gemeinsam eine führende Rolle einnehmen müssen,

B. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union und viele ihrer Mitgliedstaaten seit über 30 Jahren an der Finanzierung und Entwicklung der Raumfahrttechnologie und -forschung beteiligen, was zur Entstehung einer Vision für die Europäische Raumfahrtpolitik geführt hat, und in Anerkennung der fruchtbaren Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation (ESA),

C. in Anbetracht des zunehmenden Interesses an einer starken Führungsrolle der Europäischen Union innerhalb der Europäischen Raumfahrtpolitik, mit der Lösungen in den Bereichen Umwelt, Verkehr, Forschung, Verteidigung und Sicherheit gefunden und unterstützt werden sollen,

D. in der Erwägung, dass eine starke Europäische Raumfahrtpolitik, insbesondere in Bezug auf Anwendungen, Dienste und die damit zusammenhängenden Infrastrukturen, den gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Einfluss der Europäischen Union stärken, die Entwicklung ihres industriellen und wissenschaftlichen Potentials unterstützen, zu Wachstum und Beschäftigung beitragen und ihre politische und technologische Eigenständigkeit auf kohärente und realistische Art und Weise sicherstellen wird,

E. in der Erwägung, dass alle europäischen Raumfahrtaktivitäten getreu dem Grundsatz durchgeführt werden, dass die Erforschung und Nutzung des Weltraums zum Vorteil und im Interesse aller Länder ist und dass der Weltraum als Wirkungsfeld der gesamten Menschheit betrachtet wird, das ausschließlich für friedliche Zwecke genutzt werden soll,

F. in der Erwägung, dass die Europäische Union bestrebt ist, die internationale Zusammenarbeit bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums zu fördern; unter Zustimmung zur Einschätzung des Rates, wonach die europäischen Maßnahmen im Bereich der Erforschung des Weltraums im Rahmen eines weltweiten Programms durchgeführt werden sollten,

G. in der Erwägung, wie wichtig ein größeres Verständnis und eine stärkere Unterstützung der Öffentlichkeit für die Entwicklung von Raumfahrttechnologien für die Weiterentwicklung der Europäischen Raumfahrtpolitik ist, wobei die Komplementarität der Maßnahmen gewährleistet sein muss und Synergien mit Entwicklungen außerhalb der Raumfahrt möglichst umfassend zu nutzen sind,

H. in der Erwägung, dass Europa aus strategischen Gründen die Kontinuität eines unabhängigen, zuverlässigen, nachhaltigen und kosteneffizienten Zugangs zur Raumfahrt auf der Grundlage geeigneter und wettbewerbsfähiger Startkapazitäten von Weltrang sowie eines einsatzfähigen europäischen Weltraumzentrums gewährleisten muss,

I. in der Erwägung, dass angemessene Instrumente und Finanzierungssysteme der Europäischen Union für die Europäische Raumfahrtpolitik gefunden werden müssen, um die Mittelzuweisungen aus dem 7. Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) zu ergänzen und somit den verschiedenen wirtschaftlichen Akteuren zu ermöglichen, ihre Maßnahmen mittel- und langfristig zu planen,

J. in Erwägung der Tatsache, dass eine angemessene Struktur für das Vorgehen im Bereich der Raumfahrtpolitik und der Raumfahrtaktivitäten sowie ein geeigneter Regulierungsrahmen zur Förderung der raschen Entwicklung innovativer und wettbewerbsfähiger nachgelagerter Dienste - insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung des dauerhaften Zugangs zu Frequenzen für alle weltraumgestützten Anwendungen - wesentlich sind, um sicherzustellen, dass die Europäische Raumfahrtpolitik zu den erwarteten Ergebnissen führt und den ehrgeizigen Bestrebungen der Europäischen Union, der ESA und ihrer jeweiligen Mitgliedstaaten entspricht,

K. in der Erwägung, dass ein genauer Zeitplan für die Erfüllung der Ziele von Galileo, EGNOS und des in "Kopernikus" neubenannten Programms zur Globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) festgelegt und ein Fahrplan für die verschiedenen Einrichtungen, die bei der Durchführung dieser Programme eine Rolle spielen, aufgestellt werden muss,

L. in der Erwägung, dass der Weltraum ein einzigartiges Instrument zur sofortigen Erfassung und weltweiten Übertragung von großen Datenmengen in der heutigen Gesellschaft darstellt und ein wichtiges Instrument für das Verständnis und die Überwachung des weltweiten Klimawandels ist - ein Bereich, in dem Europa eine führende Rolle einnimmt; unter Aufforderung der anderen internationalen Akteure zu einer verantwortungsvolleren Einstellung gegenüber zukünftigen Generationen,

M. in der Erwägung, dass im Hinblick auf Sicherheitsaspekte im Weltraum wichtige Durchbrüche, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation, Überwachung und Erdbeobachtung, erzielt werden können,

N. in der Erwägung, dass in der auf der 4. Tagung des Rates "Weltraum" (gemeinsame Tagung des Rates der Europäischen Union und des Rates der ESA) am 22. Mai 2007 angenommenen Entschließung eine Optimierung des Entscheidungsprozesses auf dem Gebiet der Raumfahrt im Rat der Europäischen Union sowie in den anderen EU-Organen gefordert wird,

O. in der Erwägung, dass im nächsten Finanzrahmen angemessene EU-Instrumente und Finanzierungssysteme in Betracht gezogen werden sollten, um langfristige Gemeinschaftsinvestitionen in die raumfahrtbezogene Forschung und den Einsatz nachhaltiger weltraumgestützter Anwendungen zum Nutzen Europas und seiner Bürger zu ermöglichen,

P. in der Erwägung, dass die Europäische Union die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern verstärken muss,