Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für die Berufung eines stellvertretenden Mitglieds des Stiftungsrates der Heimkehrerstiftung

Der Bundesrat hat in seiner 808. Sitzung am 18. Februar 2005 beschlossen, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 HKStG als stellvertretendes Mitglied für den Stiftungsrat der Heimkehrerstiftung für die restliche Amtszeit bis zum 30. April 2006