854. Sitzung des Bundesrates am 13. Februar 2009
A.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zur Vorlage allgemein
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die für die Luftreinhaltung wirksameren deutschen Anforderungen in der 21. BImSchV, insbesondere die automatische Überwachung der Benzindämpferückgewinnung als "Beste Verfügbare Technik", auch in die Richtlinie aufgenommen werden, um gleiche wirtschaftliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und damit eine Harmonisierung auf europäischer Ebene zu erreichen.
2. Zu Artikel 5
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in den weiteren Beratungen des Richtlinienvorschlags dafür einzusetzen, dass die Inspektionen nach Artikel 5 des Richtlinienvorschlags generell auf die Ermittlung des Dampf-/Benzinverhältnisses (Volumenverhältnis zwischen dem rückgeführten Kraftstoffdampf/Luft - Gemisch und dem getankten Kraftstoff) und nicht auf die Ermittlung der Kohlenwasserstoffabscheidungseffizienz ausgerichtet werden. Die Ermittlung der Kohlenwasserstoffabscheidungseffizienz ist wesentlich aufwändiger. Hierzu muss in der Regel ein repräsentatives Fahrzeugkollektiv gemessen werden, da der Wirkungsgrad auch vom Fahrzeugtyp abhängt.
B.
- 3. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.