Beschluss des Bundesrates
Benennung von Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union (Hochrangige Gruppe der Kommission für Gesundheitsdienste und die medizinische Versorgung)

Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für die Hochrangige Gruppe der Kommission für Gesundheitsdienste und die medizinische Versorgung einen Vertreter des Landes Baden-Württemberg, Sozialministerium

(Ministerialrat Dr. Werner Traub).