Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2004

Weitere überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1710 Titel 632 07 - Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes -

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 17. Dezember 2004
beim
Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
II C 4 - FJ 1037 0-4/04

An den

Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kap. 1710 Tit. 632 07 eine weitere überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 6 Mio. € zu leisten.

Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes. Die Höhe der Zahlungen bemisst sich nach den Regelbeträgen für den Unterhalt eines Kindes in Abhängigkeit von der Altersstufe und dem anzurechnenden Kindergeld. Die tatsächlichen Regelbeträge nach der Regelbetragsverordnung wurden stärker erhöht als bei der Haushaltsaufstellung angenommen worden war.

Der aktuelle Mittelabfluss macht über die bereits bewilligte überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15 Mio. € hinaus eine weitere überplanmäßige Ausgabe nötig.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Diller