Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Dezember 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Korea und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen (SEK(2007)1731 - C6-0398/2008 - 2008/0004(CNS))
(Verfahren der Konsultation)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 6408 - vom 17. Dezember 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 4. Dezember 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

Abänderung 1

Vorschlag für einen Beschluss des Rates

Erwägung 2 a (neu)

Vorschlag des Rates Geänderter Text
(2a) Da die gegenseitige Anerkennung des Wettbewerbsrechts zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Südkorea das effizienteste Verfahren zur Bekämpfung wettbewerbswidriger Verhaltensweisen darstellt, sollten handelspolitische Schutzinstrumente von beiden Vertragsparteien so selten wie möglich eingesetzt werden.

Abänderung 2

Vorschlag für einen Beschluss des Rates

Erwägung 4 a (neu)

Vorschlag der KommissionGeänderter Text
(4a) Dieses Abkommen sollte im Kontext des allgemeinen Rahmens der bestehenden Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Korea sowie der laufenden Verhandlungen, insbesondere der Verhandlungen über ein mögliches Freihandelsabkommen, geprüft werden.