Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Dezember 2008 zum Verhaltenskodex der EU über Waffenexporte

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 6408 - vom 17. Dezember 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 4. Dezember 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass im Juni 2008 das zehnjährige Bestehen des Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren zu verzeichnen war,

B. in der Erwägung, dass vor mehr als drei Jahren, am 30. Juni 2005, die Arbeitsgruppe des Rates "konventionelle Waffen" (COARM) sich im Rat als Ergebnis eines sorgfältigen Prozesses zur Überarbeitung des Verhaltenskodex der Europäischen Union über Waffenexporte auf technischer Ebene auf einen Text für einen Gemeinsamen Standpunkt geeinigt hatte mit dem Ziel, den Verhaltenskodex zu einem effizienten Instrument zur Kontrolle von Waffenexporten aus dem Hoheitsgebiet der Europäischen Union und von EU-Unternehmen umzugestalten,

C. in der Erwägung, dass durch eine Annahme dieses Gemeinsamen Standpunktes der Verhaltenskodex für alle EU-Mitgliedstaaten zu einem rechtsverbindlichen Kontrollinstrument in Bezug auf Waffenexporte werden wird,

D. in der Erwägung, dass trotz wiederholter Aufforderung durch das Europäische Parlament der Rat seit 2005 diesen Gemeinsamen Standpunkt auf politischer Ebene nicht angenommen hat und damit das Problem ungelöst im Raume stehen lässt,

E. in der Erwägung, dass dieses Thema aufgrund einer Reihe von Entwicklungen erneut zu einem Dringlichkeitsthema geworden ist: