Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zu der Verordnung zur Änderung der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung und der Diätverordnung und zu der Entschließung des Bundesrates zu der Verordnung zur Änderung der Diätverordnung und zur Änderung oder Aufhebung weiterer lebensmittelrechtlicher Vorschriften

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 26. November 2004 zu den o. g. Entschließungen des Bundesrates Folgendes mitgeteilt:
In den Beschlüssen des Bundesrates 713/03 (PDF) vom 19. Dezember 2003 und 259/04 (PDF) vom 14. Mai 2004 wurde die Bundesregierung gebeten, sich zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen für eine baldige Harmonisierung europäischer Höchstwerte für Mykotoxine (Schimmelpilzgifte) in Lebensmitteln einzusetzen. Hierzu teile ich Folgendes mit:

Die Verhandlungen zur Festsetzung von Höchstmengen für Mykotoxine in Lebensmitteln sind auf EU-Ebene in der Vergangenheit nur sehr schleppend vorangeschritten. Die Bundesregierung hat daher aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes in einer Reihe von Lebensmitteln nationale Höchstmengen für Ochratoxin A (OTA) und Fusariumtoxine (Deoxynivalenol, Zearalenon und Fumonisine) festgesetzt. Grundsätzlich bevorzugt die Bundesregierung allerdings einheitliche Standards in Europa und setzt sich bei den Beratungen auf EU-Ebene hierfür nachdrücklich ein.

Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit hat nach umfänglichen Diskussionen auf Arbeitsebene am 12. Oktober 2004 mit qualifizierter Mehrheit Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 zugestimmt, mit denen gemeinschaftliche Höchstmengen für OTA und Fusariumtoxine in bestimmten Lebensmitteln festgelegt werden sollen.
Die vorgeschlagenen OTA-Werte müssen nunmehr noch von der Europäischen Kommission formell angenommen werden. Der Verordnungsvorschlag über Fusariumtoxine wurde an die WTO notifiziert und soll dem Ständigen Ausschuss im Dezember d. J. zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden.

Ein In-Kraft-Treten der OTA-Werte ist für den l. Januar 2005 vorgesehen, die Höchstmengen für Fusariumtoxine sollen am 1. Juli 2006 rechtsverbindlich werden. Auf Grund des vorrangigen Gemeinschaftsrechts würden dann die entsprechenden nationalen Höchstmengen jeweils nicht mehr anwendbar sein.