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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 037/07 (PDF) vom 18.01.07



Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zum erleichterten Zugang von Geduldeten zum Arbeitsmarkt

Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 18. Januar 2007

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 16. Januar 2007 beschlossen dem Bundesrat die als Anlage beigefügte

  • Entschließung des Bundesrates zum erleichterten Zugang von Geduldeten zum Arbeitsmarkt


zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.


Mit freundlichen Grüßen
Christian Wulff

Anlage
Entschließung des Bundesrates zum erleichterten Zugang von Geduldeten zum Arbeitsmarkt

Der Bundesrat möge beschließen:

  • "Der Bundesrat fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, Ausländern, die seit mindestens einem Jahr im Besitz einer Duldung sind, durch eine Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen."

Begründung

:

Nach derzeitiger Rechtslage kann geduldeten Ausländern der Zugang zum Arbeitsmarkt nur ermöglicht werden, wenn für die gewünschte Beschäftigung deutsche Arbeitnehmer sowie Ausländer, die diesen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme rechtlich gleichgestellt sind oder andere Ausländer, die nach dem Recht der Europäischen Union einen Anspruch auf vorrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, nicht zur Verfügung stehen (§ 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Beschäftigungsverfahrensverordnung).

Diese sog. Vorrangprüfung führt häufig dazu, dass der Aufenthalt von nur geduldeten Ausländern durch öffentliche Sozialleistungen finanziert werden muss.

Durch die Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung wird geduldeten Ausländern die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und damit die Sicherung ihres Lebensunterhaltes durch eigene Arbeitsleistung anstelle der Inanspruchnahme öffentlicher steuerfinanzierter Leistungen unabhängig von einer Vorrangprüfung ermöglicht.


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