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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 046/11 (PDF) vom 01.02.11



Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Gentechnikgesetzes

Der Bayerische Ministerpräsident München, den 1. Februar 2011

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung übermittle ich die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Gentechnikgesetzes mit dem Antrag, dass der Bundesrat diese fassen möge.

Ich bitte, die Entschließung den Ausschüssen zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer

Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Gentechnikgesetzes

  • 1. Im Frühjahr 2010 erfolgte eine Auslieferung einer Partie von Maissaatgut, das mit in der EU nicht zum Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verunreinigt war. Da solches Saatgut aufgrund des Besatzes mit GVO nicht verwendet werden darf, treffen die Konsequenzen zunächst den Landwirt, der aber am wenigsten die Möglichkeit hat, dieses Risiko zu beherrschen.
  • 2. Landwirte und Verbraucher müssen die eindeutige Wahl zwischen gentechnisch veränderten und gentechnikfreien Produkten haben. Es muss gewährleistet sein, dass in der EU gentechnisch veränderte Organismen nur in dem zugelassenen Bereich Verwendung finden.
  • 3. Landwirte, die konventionelles Saatgut ohne Wissen um eine gentechnische Verunreinigung verwenden, müssen vor entstehenden Schäden und den daraus folgenden prozessualen Risiken geschützt werden. Die Landwirtschaft muss auf einwandfreies Saatgut vertrauen und im Schadensfall einfach und zuverlässig Ersatz erlangen können. Es muss deshalb im Gentechnikgesetz unmissverständlich klargestellt werden, dass für die Reinheit von Saatgut einzustehen hat, wer es einführt oder sonst erstmals in Verkehr bringt.
  • 4. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung nachdrücklich auf, im Zuge der anstehenden Novelle des Gentechnikgesetzes eine Präzisierung des geltenden Rechts zu prüfen. Wer konventionelles Saatgut einführt oder sonst erstmals in Verkehr bringt, muss die Gewähr dafür übernehmen, dass dieses Saatgut ohne Verstoß gegen das Gentechnikgesetz angebaut werden kann.

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