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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 85/3/17 vom 08.03.17



Antrag des Landes Sachsen-Anhalt
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
(VwV-StVO)

Punkt 82 der 954. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2017

Der Bundesrat möge der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gemäß Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen zustimmen:

Zu Artikel 1 Nummer 7 (Teil 7 Zeichen 1042-53 Anhang Komplettübersicht VzKat)

Artikel 1 Nummer 7 ist wie folgt zu ändern:

  • a) In Teil 7 ist nach dem Zeichen 1042-52 das nachfolgend dargestellte Zusatzzeichen 1042-53 einzufügen:

    Zeichen 1042-53
    "zu Zeichen 101 oder 274"

  • b) Im Anhang Komplettübersicht ist die Nummer 1042-53 Schulweg in Verbindung mit zeitlicher Begrenzung an Werktagen (zu Z 101 oder 274) einzufügen.

Begründung:

Ein solches Zeichen wird in der Regel an Werktagen benötigt, so dass es den Regelfall zum bereits bestehenden Zeichen 1040-36 bildet.


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