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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 105/16 (PDF) vom 26.02.16



Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die Erfahrungen mit der Anwendung des § 6 Nummer 3 des Altenpflegegesetzes und des § 5 Nummer 2a des Krankenpflegegesetzes

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen für Gesundheit und Jugend Bundesministerium
Berlin, den 23. Februar 2016

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
hiermit übersenden wir Ihnen den gemeinsamen Bericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit "Bericht über die Erfahrungen mit der Anwendung des § 6 Nummer 3 Altenpflegegesetz (AltPflG) und des § 5 Nummer 2a Krankenpflegegesetz (KrPflG)".

Die Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag ergibt sich aus § 33 AltPflG und § 27 KrPflG.

Mit ausgezeichneter Hochachtung
In Vertretung
Elke Ferner
Parlamentarische Staatssekretärin
Annette Widmann-Mauz
Parlamentarische Staatssekretärin

* Wird als Bundestags-Drucksache 18/7650 verteilt.


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