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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 114/06 (PDF) vom 17.02.06



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 19. Sitzung am 16. Februar 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/0678 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz - Drucksache 016/0047 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

  • 1. Artikel 49 Nr. 5 wird wie folgt geändert:
    • a) Der Einleitungssatz wird wie folgt gefasst:

      "5. Nach § 31 werden die folgenden §§ 32 bis 34 eingefügt:".

    • b) Im Wortlaut wird die Angabe " § 31" durch die Angabe " § 32", die Angabe " § 32" durch die Angabe " § 33" und die Angabe " § 33" durch die Angabe " § 34" ersetzt.
  • 2. Artikel 122 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
    • a) Der Einleitungssatz wird wie folgt gefasst:

      "1. Nach Artikel 229 § 14 wird folgender § 15 angefügt:".

    • b) Im Wortlaut wird die Angabe " § 14" durch die Angabe " § 15" ersetzt.
  • 3. In Artikel 123 wird vor der Nummer 1 folgende Nummer 01 eingefügt:

    "01. § 55 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

    (2) Die Landesregierungen können die Vereinssachen durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuweisen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.""

  • 4. Nach Artikel 144 wird folgender Artikel 144a eingefügt:

    "Artikel 144a
    Änderung des Handelsgesetzbuchs(4100-1)

    Das Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. August 2005 (BGBl. I S. 2267), wird wie folgt geändert:

    • 1. In § 315a Abs. 1 wird vor dem Wort "sowie" ein Komma und die Angabe "Abs. 2 Satz 2" eingefügt.
    • 2. In § 325 Abs. 2a Satz 3 wird die Angabe " § 286 Abs. 1 und 3" durch die Angabe " § 286 Abs. 1, 3 und 5" ersetzt."
  • 5. In Artikel 199 Nr. 2 § 41 Abs. 6 Satz 1 wird das Wort "eingetretenen" durch das Wort "bewirkten" ersetzt.
  • 6. In Artikel 202 werden im Wortlaut des § 29 die Wörter "Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter "Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie" ersetzt.
  • 7. Artikel 208 Abs. 6 wird wie folgt gefasst:

    (6) Das Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch , wird wie folgt geändert:

    1. Der Achte Abschnitt wird aufgehoben.

    2. Artikel 59 wird wie folgt geändert:

    • a) Nach der Angabe " § 341n Abs. 3" werden die Wörter "des Handelsgesetzbuchs" eingefügt und das Wort "Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetzes" durch die Wörter "Gesetzes vom 3. August 2005 (BGBl. I S. 2267) sowie § 315a Abs. 1 und § 325 Abs. 2a des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Artikels 144a des Gesetzes vom ... (einsetzen: Datum und Fundstelle des Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz)" ersetzt.
    • b) Folgender Satz wird angefügt:

      "Die in Satz 1 genannten Bestimmungen sind auch auf Gesellschaften im Sinne des Artikels 57 Satz 1 Nr. 2 anzuwenden.""

Erster Durchgang: 329/05 (PDF)


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