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Berichtigung
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung
(Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG)

Deutscher Bundestag Berlin, 11. April 2019
Der Direktor

An die Direktorin des Bundesrates

In dem vom Deutschen Bundestag in seiner 86. Sitzung am 14. März 2019 beschlossenen Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG) bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren (Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages) folgende Korrekturen zu berücksichtigen:

Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c des Gesetzesbeschlusses ist wie folgt zu fassen:

"c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

  • aa) In Satz 2 werden die Wörter "zweifachen Festzuschusses nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1" durch die Wörter "Gesamtbetrages aus dem Festzuschuss nach Absatz 1 Satz 2 und des zusätzlichen Betrages nach Absatz 2 Satz 1" ersetzt.
  • bb) In Satz 3 werden die Wörter "der zweifachen Festzuschüsse nach Absatz 1 Satz 2" durch die Wörter "eines Gesamtbetrages bestehend aus dem Festzuschuss nach Absatz 1 Satz 2 und des zusätzlichen Betrages nach Absatz 2 Satz 1" ersetzt."

(Prof. Dr. Horst Risse)


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