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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 152/2/12 vom 29.03.12



Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates - Energiewende voranbringen: Investitionssicherheit, Planbarkeit und Kostendeckung der Photovoltaikförderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz - Antrag der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz -

Punkt 64 der 895. Sitzung des Bundesrates am 30. März 2012

Der Bundesrat möge die Entschließung wie folgt ergänzen:

  • 3a. Die bisherigen Vergütungsregelungen des EEG mit Stand 01.01.2012 sind für Anlagen mit mehr als 1 MW Leistung bis zum 31.12.2012 zu verlängern.
  • 3b. Es ist geplant, Anlagen, die in einem Abstand von 4 km räumlich zueinander stehen, zu einer Anlage zusammenzufassen. Dies wird abgelehnt.
  • 3c. Die Begrenzung der Vergütung auf Anlagengrößen bis 10 MW auf Konversionsflächen wird ebenso abgelehnt.

Begründung (nur für das Plenum):

Mit der Verlängerung der bisherigen Vergütungsregelungen wird sichergestellt, dass auch große PV-Freiflächenanlagen, die sich in Bau oder in einem fortgeschrittenen Planungsstadium befinden, noch realisiert werden können.

Durch die vorgesehene Zusammenfassung von Anlagen, die in einem Abstand von 4 km räumlich zueinander stehen, zu einer Anlage wird die Errichtung großflächiger Photovoltaik-Freiflächenanlagen unnötig eingeschränkt. Ziel muss es sein, eine Zersplitterung der Landschaft zu verhindern und an geeigneten Standorten große PV-Freiflächenanlagen zu konzentrieren.

Eine Begrenzung der Vergütung auf Anlagengrößen bis 10 MW auf Konversionsflächen sollte nicht erfolgen. Gerade großflächige Konversionsflächen sind geeignete Standorte für große PV-Freiflächenanlagen. Mit den generierten Pachteinnahmen können regelmäßig notwendige Munitionsberäumungen und Dekontaminationen der betreffenden Flächen finanziert werden.

Ein Wegfall der Vergütung bei Anlagen > 10 MW wird Investitionen bei diesen Anlagengrößen erheblich behindern oder sogar verhindern.

Des Weiteren müsste bei Anlagen > 10 MW eine Selbstvermarktung des erzeugten Stromes erfolgen. Hierbei ist vollkommen ungeklärt, welcher Marktpreis zu erzielen ist. Unsichere Renditeprognosen erschweren wiederum die Finanzierung dieser Projekte durch Banken und/oder Fonds.


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