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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 157/1/07 vom 29.03.07



Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demographische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung
(RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)

Punkt 4 der 832. Sitzung des Bundesrates am 30. März 2007

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Ziel der Rentenpolitik muss es einerseits sein, den Bedürfnissen der Versicherten nach einer individuellen und abgesicherten Lebensgestaltung im Alter gerecht zu werden. Andererseits müssen die Finanzierungsprobleme der Rentenversicherung, die sich u.a. aus der steigenden Lebenserwartung und der damit einhergehenden Verlängerung der Rentenbezugsdauer ergeben, Berücksichtigung finden.

Bereits nach geltendem Recht können vor Erreichen der Referenzaltersgrenze Teilrenten bezogen werden. Daraus resultierende Abschläge können im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen durch Teilzeitarbeit oder durch Inanspruchnahme von Wertguthaben (Langzeitkonten) teilweise ausgeglichen werden.

Der Bundesrat spricht sich für weitergehende Flexibilisierungen aus und bittet die Bundesregierung, Folgendes zu prüfen:

  • - Weitere Flexibilisierung des Rentenzugangs mit dem Ziel, dass Versicherte ab dem 60. Lebensjahr eine Rente mit Abschlägen beziehen können unter der Voraussetzung, dass dadurch keine Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII entstehen.
  • - Überprüfung der Grenzen für den Hinzuverdienst neben dem Rentenbezug ab 60 Jahre mit dem Ziel, Versicherten die Entscheidung zu erleichtern, ob sie neben dem Rentenbezug zur Aufbesserung des Renteneinkommens noch erwerbstätig sein wollen.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme darzustellen.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung ferner auf, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen vorzunehmen mit dem Ziel, die Beschäftigungschancen älterer Menschen zu erhöhen. Notwendig sind zusätzliche altersgerechte Arbeitsplätze und zusätzliche Angebote für Teilzeitbeschäftigungen im Alter. Für die Schaffung derartiger Beschäftigungsmöglichkeiten müssen die Arbeitgeber ihren Beitrag leisten.


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