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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 157/3/14 vom 21.03.14



Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts

922. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2014

Der Bundesrat möge beschließen:

Zu Artikel 6 (Änderung des EnWG)

  • 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der aktuellen Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes eine klare Verordnungsermächtigung vorzusehen, die eine schnelle Umsetzung der Richtlinienvorgaben hinsichtlich der technischen Anforderungen an den Aufbau und den Betrieb von Ladeeinrichtungen ermöglicht.
  • 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die vorhandene Ermächtigung ( § 49 Absatz 4 EnWG) für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie so auszugestalten, dass eine schnelle und den Anforderungen an sonstige Energieanlagen nicht widersprechende Regelung erfolgen kann und etwaige Auswirkungen auf die Stabilität der Energienetze durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur hinreichend berücksichtigt werden können.

Begründung:

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen zu haben. Eine erfolgskritische Voraussetzung für die Entwicklung der Elektromobilität ist das Vorhandensein einer ausreichenden, interoperablen Ladeinfrastruktur. Private Investitionen in den Aufbau der Ladeinfrastruktur blieben in der Vergangenheit insbesondere deshalb aus, weil die notwendige Investitionssicherheit in Form von einheitlichen Standards nicht gegeben war.

Das Europäische Parlament hat nach langen Verhandlungen nun einem Richtlinienentwurf über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe zugestimmt, in dem u.a. die Steckerstandards für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge vereinheitlicht und verbindlich vorgeschrieben werden. Die Richtlinie wird voraussichtlich in den nächsten Tagen den Rat passieren und dann in Kraft treten.

Um die lange fehlende Investitionssicherheit in Deutschland zu schaffen und damit den privatwirtschaftlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur im Gleichlauf mit der in diesem Jahr beginnenden Markthochlaufphase zu beschleunigen, ist es dringend erforderlich, die EU-Richtlinienvorgaben hinsichtlich der Standards für Ladestecker schnellstmöglich in nationales Recht umzusetzen. Nur durch eine schnelle verbindliche gesetzliche Regelung der Ladestandards kann das Ziel einer ausreichenden und interoperablen Ladeinfrastruktur erreicht werden. Hierüber besteht branchenübergreifender Konsens in den deutschen Industrie- und Energieversorgungsunternehmen.


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