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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 184/1/16 vom 02.05.16



Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes - Antrag des Freistaates Sachsen -

945. Sitzung des Bundesrates am 13. Mai 2016

A

  • 1. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung beim Deutschen Bundestag einzubringen:

    Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a (§ 153 Absatz 4 Satz 1 SGG)

    In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a ist in § 153 Absatz 4 Satz 1 das Wort "unbegründet" durch die Wörter "einstimmig für unbegründet hält" zu ersetzen.

    Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

    Die Änderung dient der Anpassung der Vorschrift an den Wortlaut der Parallelvorschrift in § 130a Satz 1 VwGO.

B

  • 2. Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

C

  • 3. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik schlägt dem Bundesrat vor, Herrn Staatsminister Sebastian Gemkow (Sachsen) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratungen des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.

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