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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 188/13(B) HTML PDF vom 03.05.13



Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt - COM (2013) 123 final

Der Bundesrat hat in seiner 909. Sitzung am 3. Mai 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

  • 1. Der Bundesrat unterstützt das Ziel des Grünbuchs, zu einer Neubewertung der Risiken von Kunststoffabfällen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt und zur Bewältigung des Problems der unkontrollierten Ablagerung von Kunststoffabfällen und anderer Abfälle im Meer beizutragen.

    Er ist der Auffassung, dass insbesondere die Vermeidung der Vermüllung der Meere eine der dringlichsten Aufgaben im Hinblick auf die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen darstellt.

  • 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den Beratungen zum Grünbuch und dem Umsetzungsprozess folgende Aspekte zu berücksichtigen, insbesondere
    • - die Produktverantwortung mit dem Ziel weiterzuentwickeln, Hersteller und Inverkehrbringer von Kunststoffprodukten stärker an der Vermeidung und Beseitigung der nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu beteiligen, - sich für ein auf Langlebigkeit und sortenreine Wiederverwertbarkeit ausgerichtetes Produktdesign einzusetzen,
    • - die Forschung und Entwicklung von für die Meeresumwelt verträglicheren Materialien maßgeblich zu fördern,
    • - sich für ein internationales Verbot der Deponierung von Kunststoffabfällen einzusetzen,
    • - sowie des Weiteren auch für eine deutliche Reduzierung der schiffseitigen Abfalleinträge ins Meer durch ein effektives Abfallmanagement in Schifffahrt und Fischerei, wie Mülltrennung an Bord, Kontrollen auf See und der Bereitstellung effektiver und standardisierter Hafenauffangeinrichtungen, Sorge zu tragen. 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zusätzlich darum, zeitnah weitere Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere
    • - die Voraussetzungen für die Vermeidung von kurzlebigen und zum einmaligen Verbrauch vorgesehenen Erzeugnissen zu schaffen (Vermeidung von Plastiktüten, Bepfandung von Einweggetränkeverpackungen),
    • - die Ausweitung der Erfassung und werkstofflichen Verwertung von Kunststoffen insbesondere der stoffgleichen Nichtverpackungen sicherzustellen.

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