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Berichtigung
Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung von genetischem und daktyloskopischem Fingerabdruck im Strafverfahren - Antrag des Freistaates Bayern -

Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei München, 24. April 2017
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
in dem von der Bayerischen Staatsregierung am 21. März 2017 beschlossenen und dem Bundesrat übermittelten "Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung von genetischem und daktyloskopischem Fingerabdruck im Strafverfahren" (BR-Drs. 231/17 (PDF) ) bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Berichtigung vorzunehmen, da es sich um ein Einspruchs- und kein Zustimmungsgesetz handelt. Die Eingangsformel des Gesetzentwurfs ist zu korrigieren und wie folgt zu fassen:

"Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:".

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marcel Huber


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