umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 249/19 (PDF) vom 28.05.19



Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Berücksichtigung der Aspekte des bezahlbaren Bauens und Wohnens im geplanten Gebäudeenergiegesetz

Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 28. Mai 2019

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zur Berücksichtigung der Aspekte des bezahlbaren Bauens und Wohnens im geplanten Gebäudeenergiegesetz zuzuleiten.

Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2019 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Laschet

Entschließung des Bundesrates zur Berücksichtigung der Aspekte des bezahlbaren Bauens und Wohnens im geplanten Gebäudeenergiegesetz

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

  • 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Vorschriften der früheren Wärmeschutz- und später Energieeinsparverordnungen bereits seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag für die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung leisten. Dabei muss die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum effektiv und kostengünstig erfolgen. Wohnen ist Daseinsvorsorge und damit elementarer Bestandteil einer Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und bezahlbares Wohnen dürfen kein Widerspruch sein. Das geplante Gebäudeenergiegesetz muss daher den Aspekten des bezahlbaren Bauens und Wohnens Rechnung tragen.
  • 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher in einem geplanten Gebäudeenergiegesetz - GEG unter Zweck und Ziele die Aspekte des bezahlbaren Bauens und Wohnens neben dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, dem Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten zu berücksichtigen.
  • 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zeitnah einen Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz vorzulegen.

Begründung:

Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien im Bund sieht vor, dass das Ordnungsrecht zu entbürokratisieren und zu vereinfachen ist. Die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sollen in einem neuen "Gebäudeenergiegesetz" (GEG) zusammengeführt werden. Dabei gelten die aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau fort. Es gilt insbesondere den weiteren Kostenauftrieb für die Mietpreise zu vermeiden. Zur Verdeutlichung des Ziels, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, soll neben dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, dem Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten auch die Aspekte des bezahlbaren Bauens und Wohnens berücksichtigt werden.

Auf der 91. Umweltministerkonferenz am 9. November 2018 in Bremen unter Tagesordnungspunkt 16 und 17 Nummer 4 sowie in der Sitzung der Bauministerkonferenz am 22. Februar 2019 in Berlin unter Tagesordnungspunkt 8 wurde verdeutlicht, dass den Aspekten des bezahlbaren Bauens und Wohnens Rechnung getragen werden muss.


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.