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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 254/2/12 vom 14.06.12



Antrag der Länder Hessen, Bayern, Niedersachsen, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012

Punkt 22 der 897. Sitzung des Bundesrates am 15. Juni 2012

Der Bundesrat möge beschließen:

  • 1. Der Bundesrat begrüßt das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz ausgehandelte Steuerabkommen. Das Abkommen ist ein wesentlicher Beitrag zur Steuervereinfachung und Steuergerechtigkeit und trägt zur Verstetigung der Steuereinnahmen bei.
  • 2. Mit dem Abkommen wird das deutsche Abgeltungsteuersystem konsequent auf Kapitalerträge aus der Schweiz, die vom entsprechenden europäischen Zinsabkommen nicht erfasst werden, ausgedehnt. Durch die Besteuerung an der Quelle werden diese Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz genauso besteuert wie Kapitalanlagen in Deutschland. Damit wird erstmals eine gleichmäßige Besteuerung gewährleistet. Erstmals werden auch anfallende Erbschaften durch eine 50 Prozent Besteuerung oder eine Offenlegung erfasst.
  • 3. Die pauschale Nachversteuerung auf das Kapital in der Schweiz ist ein geeignetes Mittel, die Besteuerung der Vergangenheit abschließend zu bewältigen, indem zwischen 21 und 41 % des Kapitals zugunsten des deutschen Fiskus abgeschöpft wird. Sie stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Belangen der Schweiz und den Interessen Deutschlands dar, in der Vergangenheit unversteuerte Vermögenswerte deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz einer deutschen Besteuerung zuzuführen.
  • 4. Der Bundesrat anerkennt, dass die Bundesregierung durch die intensiven Verhandlungen das bestmögliche Ergebnis für Deutschland erzielt hat.
  • 5. Die derzeitige auf Zufallsfunden und CD-Käufen basierende Besteuerung ist völlig unzureichend. Das Abkommen schafft ein deutliches Mehr an Steuergerechtigkeit gegenüber dem status quo. Bisher verjähren Jahr für Jahr unwiederbringlich Steueransprüche in erheblicher Höhe. Die Besteuerung von Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz wird nun durch Schaffung eines geordneten Verfahrens sichergestellt.
  • 6. Das Abkommen schafft im Übrigen auch Rechtssicherheit für die mit Datenankäufen befassten Beamten, deren Einsatz von einem breiten politischen Konsens getragen wurde. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens ist gewährleistet, dass eine strafrechtliche Verfolgung von Seiten der Schweizer Justiz einzustellen ist bzw. unterbleibt.
  • 7. Das Abkommen bringt Bund, Ländern und Gemeinden erhebliche Steuereinnahmen. Als positiv für die Länderhaushalte ist insbesondere der im Verteilungsgesetz vorgesehene Modus zur Verteilung der Einmalzahlung hervorzuheben.

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