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Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus - COM (2020) 550 final

992. Sitzung des Bundesrates am 3. Juli 2020

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

  • 1. Der Bundesrat begrüßt die Entwicklung eines koordinierenden Rahmens zur schrittweisen Wiedereröffnung des Tourismus- und Verkehrssektors innerhalb der EU ab dem Sommer dieses Jahres.
  • 2. Der Bundesrat teilt insbesondere auch die Auffassung der Kommission, dass digitalen Technologien und Daten bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie eine wichtige Rolle zukommen kann. Smartphone-Apps, die eine Ermittlung von Kontaktpersonen ermöglichen, können einen Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus leisten, indem sie die Gesundheitsämter bei der Rückverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten unterstützen.
  • 3. Der Bundesrat stimmt ferner mit der Kommission darin überein, dass bei einem Einsatz von Kontaktverfolgungs-Apps in den Mitgliedstaaten die Privatsphäre, die Datenschutzbestimmungen und der Grundsatz der freiwilligen Nutzung unabdingbare Grundlage sind.
  • 4. Kontaktverfolgungs-Apps können potenziell dazu geeignet sein, das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer zu überwachen, und hierdurch gegebenenfalls erheblichen rechtsstaatlichen Bedenken begegnen. Deshalb mahnt der Bundesrat an, dass die Freiwilligkeit der Nutzung nicht nur im Verhältnis zum Staat gewahrt bleiben muss, sondern auch im Verhältnis zwischen Privaten sicherzustellen ist. Die Kommission sollte daher im Blick behalten, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass Beförderer und Veranstalter ebenso wie Geschäftsinhaber die Installation und Verwendung einer solchen Anwendung weder von ihren Kundinnen und Kunden noch von ihren eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangen dürfen.

B

  • 5. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Gesundheitsausschuss, der Rechtsausschuss, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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