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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 277/11 (PDF) vom 19.05.11



Antrag der Länder Berlin, Hamburg
Entschließung des Bundesrates - Für ein Europa der Freizügigkeit

Bevollmächtigte des Landes Berlin beim Bund Berlin, den 19. Mai 2011

Europabeauftragte
Beauftragte für Bürgerschaftliches Engagement

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
der Senat von Berlin und der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg haben beschlossen, die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates - Für ein Europa der Freizügigkeit beim Bundesrat einzubringen.

Ich bitte Sie, den Entschließungsantrag unter Wahrung der Rechte gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 883. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2011 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Helbig
Staatssekretärin

Entschließung des Bundesrates - Für ein Europa der Freizügigkeit

Der Bundesrat möge beschließen:

I. Der Bundesrat stellt fest:

  • 1. Die ungehinderte Bewegungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger ist eine wesentliche Errungenschaft der Europäischen Union. Das sog. "Schengen-Abkommen" garantiert die Reisefreiheit ohne Pass- und Grenzkontrollen für 22 der 27 Mitgliedstaaten sowie die Staaten Norwegen, Island und Schweiz.
  • 2. Der Bundesrat sieht die aktuellen Bestrebungen einzelner Mitgliedstaaten zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen mit großer Sorge. Die damit verbundene Abkehr vom Prinzip der ungehinderten Mobilität und Freizügigkeit untergräbt einen der Grundpfeiler der europäischen Idee.
  • 3. Ausnahmen von Regelungen des Schengenvertrags müssen wie bisher auf die Abwehr einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit begrenzt sein. Maßnahmen müssen strikten Bedingungen unterliegen und zeitlich beschränkt sein.
  • 4. Grenzüberschreitende Herausforderungen wie die Migration von Flüchtlingen müssen europäisch gelöst werden und dürfen nicht zu einer Rückkehr einzelstaatlicher und zum Teil innenpolitisch motivierter Abwehrmaßnahmen führen. Dies gilt umso mehr, wenn zentrale Grundfreiheiten der Europäischen Union negativ betroffen sind.

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,

  • 5. sich in der weiteren Diskussion und im Hinblick auf eine mögliche Ratsbefassung gegen jede Form einer dauerhaften Wiedereinführung von Grenzkontrollen und für den Erhalt des Prinzips einer ungehinderten Freizügigkeit auszusprechen.
  • 6. im Fall der vorgesehenen neuen Grenzkontrollen an der deutschdänischen Grenze diplomatisch darauf hinzuwirken, dass die Regelungen des Schengen-Vertrags auch nicht durch den Einsatz vermeintlich vertragskonformer "Zöllner" an Stelle von Polizisten unterlaufen werden.

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