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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 292/07 (PDF) vom 02.05.07



Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die ökologische/biologische Erzeugung und die Kennzeichnung von ökologischen/ biologischen Erzeugnissen KOM (2005) 671 endg.; Ratsdok. 5101/06

Staatsministerium Baden-Württemberg Stuttgart, den 2. Mai 2007
Der Staatssekretär

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte

  • Entschließung des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die ökologische/biologische Erzeugung und die Kennzeichnung von ökologischen/ biologischen Erzeugnissen KOM (2005) 671 endg.; Ratsdok. 5101/06


zuzuleiten.
Ich bitte, gemäß § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates die Beratung der Entschließung in den Ausschüssen zu veranlassen.


Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Böhmler

Entschließung des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die ökologische/biologische Erzeugung und die Kennzeichnung von ökologischen/ biologischen Erzeugnissen KOM (2005) 671 endg.; Ratsdok. 5101/06

Der Bundesrat möge beschließen:

  • 1. Der Bundesrat erkennt die von der Bundesregierung erreichten Verbesserungen gegenüber dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 21. Dezember 2005 an.
  • 2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sein Beschluss vom 07. April 2006 (Drucksache 17/06 (Beschluss)) nicht in allen Punkten umgesetzt wurde.

    Insbesondere macht der Bundesrat auf folgende Mängel des Verordnungsvorschlags (Ratsdok. 17085/06) aufmerksam:

    • - Mit dem neuen Vorschlag ist kein Beitrag zur Entbürokratisierung, Vereinfachung oder gar Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus erreicht worden.
    • - Gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen sind nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung einbezogen (Art.1, Ziff. 3).
    • - Die Ziele und Grundsätze in Artikel 3-6 sind nicht präzisiert. Die Verordnung lässt z.B. nach Artikel 4c) noch immer Ausnahmen von Grundprinzipien des ökologischen Landbaus zu und eröffnet über Artikel 4 d) die Möglichkeit, über Anpassungen die Vorschriften für die ökologische Erzeugung aufzuweichen.
    • - Es sollte weiterhin daran festgehalten werden, eine möglichst enge zeitliche Verknüpfung bei der Verabschiedung der Verordnung und ihrer Anhänge bzw. der Durchführungsverordnungen zu erreichen.
  • 3. Der Bundesrat bekräftigt daher seinen Beschluss vom 07. April 2006 und bittet die Bundesregierung sich bei der Schlussberatung zum Verordnungstext sowie den Beratungen zu den Durchführungsvorschriften nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die neue Verordnung nicht zu einem Rückschritt des derzeit erreichten hohen Standards des ökologischen Landbaus in der Europäischen Union führt.

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