umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 305/05 (PDF) vom 6.5.05



Gesetzesbeschlussdes Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes, des Hochschulstatistikgesetzes sowie des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen

811. Sitzung (27.05.2005):

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 172. Sitzung am 21. April 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 015/5366 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes sowie des Hochschulstatistikgesetzes - Drucksache 015/5215 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

  • "Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes, des Hochschulstatistikgesetzes sowie des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen".

2. Artikel 1 Nr. 3 wird wie folgt geändert:

  • a) In Buchstabe b sind nach dem Wort "jährlich" die Gliederungsangabe "a)" zu streichen, nach dem Wort "Systematik" das Semikolon durch einen Punkt zu ersetzen und der Buchstabe b zu streichen.
  • b) Buchstabe c wird wie folgt gefasst:

    ,Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

    (3) Die Statistik nach § 1 Nr. 1 erfasst bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 jährlich die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben nach der Jahresrechnung in der Gliederung nach Einnahme- und Ausgabearten sowie Aufgabenbereichen entsprechend der für die Finanzstatistik maßgeblichen Systematik oder die Daten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anlagennachweises sowie der Behandlung des Jahresergebnisses, auch soweit sie sich aus dem Anhang ergeben."'

3. Artikel 2 Nr. 3 wird wie folgt gefasst: "3. § 8 wird wie folgt gefasst:

" § 8 Übergangsvorschrift

Für die Jahre 2004 und 2005 werden die Erhebungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a nach der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung dieser Vorschrift durchgeführt."

4. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 2a eingefügt:

"Artikel 2a
Änderung des Gesetzes zum Nato-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen

In Artikel 8 Satz 2 des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen werden nach dem Wort "Verwaltungsunterbau" die Wörter "oder in einer Anstalt des öffentlichen Rechts" eingefügt."


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.