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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 353/16(B) HTML PDF vom 08.07.16



Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie

Der Bundesrat hat in seiner 947. Sitzung am 8. Juli 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst:

  • 1. Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bundestag nach mehr als einem Jahr seit der Einbringung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung den Beschluss zum Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie gefasst hat.
  • 2. Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bundestag in einigen wesentlichen Punkten der Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 143/15(B) HTML PDF -) aus dem letzten Jahr gefolgt ist. Insbesondere wurden die Streichung der 3 000-Meter-Grenze, die Ausweitung der Gebiete, in denen jegliches Fracking zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen insbesondere unter Einsatz von umwelttoxischen Substanzen verboten ist, die Ausweitung des Verbotes auch auf Fracking zur Erdölgewinnung sowie die veränderte Rolle der Expertenkommission aus den Forderungen des Bundesrates übernommen.

Er begrüßt ebenfalls in diesem Zusammenhang, dass zukünftig "unkonventionelles Fracking" nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Landesregierung möglich ist.


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