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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 382/12(B) HTML PDF vom 21.09.12



Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. September 2012 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der folgenden Änderung zuzustimmen:

Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - (§ 6 Absatz 4 Satz 6 - neu - der 1. SprengV)

In Artikel 1 ist Nummer 1 folgende Nummer voranzustellen:

  • '01. § 6 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:

    "Satz 4 findet keine Anwendung auf pyrotechnische Gegenstände für Kraftfahrzeuge sowie Feuerwerk der Kategorien 1 und 4, wenn die Identifikationsnummer in die nach § 13 Absatz 1 Nummer 3 zu führenden Listen aufgenommen ist."'

Begründung:

Es handelt sich um die Korrektur einer von der Europäischen Kommission als fehlerhaft beanstandeten Umsetzung der Richtlinie 2007/23/EG. Mit der Korrektur wird die Ausnahmebewilligung Nummer II-1674/10 der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vom 30. August 2010 obsolet.


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