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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 407/06 (PDF) vom 16.06.06



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Investitionszulagengesetz 2007
(InvZulG 2007)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 37. Sitzung am 1. Juni 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 016/1539 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten

  • Entwurf eines Investitionszulagengesetzes 2007 (InvZulG 2007) - Drucksache 016/1409 -

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

  • 1. § 1 Abs. 2 Satz 2 wird aufgehoben.
  • 2. In § 2 Abs. 1 Satz 3 wird die Angabe "Anlage 2" durch die Angabe "Anlage 1" ersetzt.
  • 3. Nach § 4 Satz 5 wird folgender Satz 6 angefügt:

    "Die Beschränkungen der Bemessungsgrundlage in den Sätzen 1 und 3 für vor dem 1. Januar 2007 entstandene Teilherstellungskosten und Anschaffungskosten für vor dem 1. Januar 2007 erfolgte Teillieferungen gelten nur, soweit ein Anspruch auf Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 2005 besteht."

  • 4. § 5 wird wie folgt geändert:
    • a) In Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 wird jeweils die Angabe "Anlage 3" durch die Angabe "Anlage 2" ersetzt.
    • b) Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 wird aufgehoben.
  • 5. In § 8 Abs. 1 und 7 wird jeweils die Angabe "(Anlage 2)" durch die Angabe "(Anlage 1)" ersetzt.
  • 6. Anlage 1 wird aufgehoben, Anlage 2 wird Anlage 1 und Anlage 3 wird Anlage 2.


Fristablauf: 07.07.06
Initiativgesetz des Bundestages


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