umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 413/1/15 vom 02.10.15



Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes

937. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2015

A

Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

  • 1.
    • a) Der Bundesrat erkennt das Bemühen des Bundes um ein einheitliches Buchungssystem für die Ausgaben zur Finanzierung der Bundesfernstraßen an.
    • b) Der Bundesrat begrüßt die frühe Einbindung der Länder in diesen Prozess.
  • 2.
  • c) Der Bundesrat stellt fest, dass es entgegen der Aussage unter I - Allgemeiner Teil - Nummer 3 der amtlichen Begründung zum Gesetzentwurf mit dem neuen Buchungsverfahren zu personellen Mehraufwendungen bei den Straßenbauverwaltungen der Länder kommen wird.
  • d) Der Bundesrat stellt darüber hinaus auch fest, dass mit dieser Verfahrensänderung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft weitere Aufgaben und Zuständigkeiten übertragen werden. Der Bundesrat befürchtet, dass damit ein erster Schritt zur Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft und damit einhergehend die Abschaffung der Auftragsverwaltung durch die Länder für die Bundesfernstraßen vollzogen werden könnte.
  • e) Die Länder sehen angesichts der Einsetzung der Kommission "Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes" am 13. Juli 2015, die sich unter anderem mit dem Verhältnis von Bund und Ländern bei Planung, Bau und Unterhaltung von Fernstraßen beschäftigt und deren Arbeit noch nicht abgeschlossen ist, keine Notwendigkeit, bereits jetzt wegweisende Entscheidungen zu treffen.
  • f) Die mangelnde Synchronisierung zwischen den Aktivitäten des Bundes und dem Bemühen der Länder um die Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Bundesfernstraßenverwaltung beurteilt der Bundesrat daher äußerst kritisch.
  • g) Der Bundesrat lehnt deshalb strukturelle Veränderungen ab, welche gezielt die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft und die Abschaffung der Länderauftragsverwaltung vorbereiten.

B

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,

gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.