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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 418/2/17 vom 05.07.17



Antrag des Landes Niedersachsen
Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung

Punkt 89 der 959. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2017

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, dass das mit der Neuregelung des Eichrechts eingeführte Konformitätsbewertungsverfahren die Neuzulassung von E-Taxis, sofern seitens des Herstellers kein Taxipaket vorliegt, erschwert.

Für die Neuzulassung eines Elektrofahrzeuges als Taxi ist es erforderlich, dass das dort installierte Taxameter als Messgerät einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wird. Der jeweilige Hersteller, der ein Taxameter einschließlich Wegstreckensignalgeber zur Konformitätsbewertung bei der Konformitätsbewertungsstelle vorstellt, muss dabei sicherstellen, dass unter anderem die Dokumentation des Signalweges im Fahrzeug einschließlich der erforderlichen Übergabeparameter vom Fahrzeughersteller vorgelegt wird. Diese Vorgabe für die Konformitätsbewertung ist unabhängig von der Antriebsart des Fahrzeuges. In der Praxis erweist sich diese Vorgabe als Hürde.

Bei den bisherigen Zulassungen von Fahrzeugen als Taxis wurden seitens der Hersteller sogenannte Taxipakete mitgeliefert, die dann im nachgeschalteten Konformitätsbewertungsverfahren anerkannt wurden. Diese Taxipakete werden zurzeit für Elektrofahrzeuge seitens der Hersteller nicht angeboten.

Dabei bieten Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr, insbesondere in den Städten, große Potenziale bei der Reduzierung von Luftschadstoffen wie Feinstaub und Stickoxiden und von CO₂-Emissionen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Umstellung des Taxigewerbes auf Fahrzeuge mit sauberen Antriebsarten nachhaltig zu der gewünschten Verbreitung von Elektrofahrzeugen beitragen wird. Dazu muss sichergestellt sein, dass derartige Fahrzeuge als Taxi auch rechtskonform in Verkehr gebracht werden können.

Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, zeitnah dafür Sorge zu tragen, dass Hemmnisse bei der Inverkehrbringung von E-Taxis, die aus dem notwendigen Konformitätsbewertungsverfahren resultieren, beseitigt werden. Damit werden entscheidende Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auch zukünftig Taxis auf deutschen Straßen elektrisch fahren.


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