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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 423/04(B) HTML PDF vom 11.06.04



Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Erstes Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 800. Sitzung am 11. Juni 2004 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. Mai 2004 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes aus den aus der Anlage ersichtlichen Gründen einberufen wird, und die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.

Anlage Gründe für die Einberufung des Vermittlungsausschusses und Entschließung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes

1. Zu Artikel 1 Nr. 2 (§ 3 Abs. 1 BetrPrämDurchfG)

Der Kürzungssatz gemäß § 3 Abs. 1 BetrPrämDurchfG ist entsprechend dem Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik festzulegen (vgl. BR-Drs. 285/04(B) HTML PDF , Ziffer 1).

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 (§ 6 Abs. 1, Anlage 3 (zu § 6 Abs. 1) BetrPrämDurchfG)

Die Anpassung der Zahlungsansprüche gemäß § 6 Abs. 1 i.V.m. Anlage 3 BetrPrämDurchfG ist entsprechend dem Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik zu gestalten (vgl. BR-Drs. 285/04(B) HTML PDF , Ziffer 4).

Entschließung:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass den Tabak anbauenden Betrieben als dringend notwendige Alternative die Möglichkeit des Anbaus von Obst, Gemüse und Kartoffeln auf ihren bisher mit Tabak bebauten Flächen eröffnet wird, ohne dass damit die Nutzung der vorhandenen Zahlungsansprüche aus dem Tabakanbau verloren geht.

Nach dem bisherigen EU-Recht können die Tabak anbauenden Betriebe ihre Zahlungsansprüche in der Regel dann nicht mehr einlösen, wenn sie auf den bisherigen Tabakflächen künftig Obst, Gemüse oder Speisekartoffeln anbauen. Damit sind diesen Betrieben äußerst wichtige Produktionsalternativen versperrt. Dies wird spätestens ab 2010 mit Umwidmung von 50 % der Tabakprämie in einen Umstrukturierungsfonds zum wirtschaftlichen Problem für die Tabak anbauenden Betriebe.


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