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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 464/2/19 vom 06.11.19



Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens
(Tierwohlkennzeichengesetz - TierWKG)

Punkt 38 der 982. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2019

Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes anstelle der Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen wie folgt Stellung nehmen:

Zum Gesetzentwurf allgemein

  • a) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Einführung eines staatlichen Tierwohllabels, welches EU-weit verpflichtend umgesetzt werden sollte. Er stellt fest, dass ein freiwilliges Label weder geeignet ist, eine hohe Marktdurchdringung zu erzielen, noch Märkte außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels umfassend zu erreichen.
  • b) Der Bundesrat spricht sich für eine verpflichtende nationale Vollkennzeichnung unter Einbeziehung von Herkunft, Haltungsform und ausgewählter Tierwohlkriterien aus, sofern sich nicht zeitnah eine EU-weit verpflichtende Kennzeichnung realisieren lässt.
  • c) Aus Sicht des Bundesrates ist es erforderlich, dass das staatliche Tierwohlkennzeichensystem so konzipiert ist, dass alle bereits am Markt befindlichen Kennzeichnungssysteme miteinbezogen werden können, wie z.B. die Frischeikennzeichnung.
  • d) Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass ergänzend zu einem nationalen Tierwohlkennzeichensystem ein entsprechendes System auf europäischer Ebene ebenso wie die Kennzeichnung verarbeiteter Ei- und Fleischprodukte von der Bundesregierung vorangebracht wird.
  • e) Der Bundesrat fordert dazu auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Regelungen im vorgeschlagenen Sinn entsprechend anzupassen.

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