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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 464/3/19 vom 07.11.19



Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens
(Tierwohlkennzeichengesetz - TierWKG)

Punkt 38 der 982. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2019

Der Bundesrat möge beschließen:

  • 1. Der Bundesrat stellt fest, dass es zur Förderung des Tierwohls, zur Förderung der Transparenz in der Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft und zur Erfüllung der Erwartungen der Verbraucherschaft einer einheitlichen Kennzeichnung bedarf und begrüßt insofern die Initiative der Bundesregierung als einen ersten Schritt in die richtige Richtung.
  • 2. Der Bundesrat stellt weiterhin fest, dass eine Tierwohl-Kennzeichnung im Ergebnis den gesamten Markt abdecken sollte, um die erwünschten Effekte zu gewährleisten. Nicht gelabeltes Fleisch sollte es perspektivisch nicht mehr geben und sich das Kennzeichen nicht nur auf den Frischfleischbereich beschränken.
  • 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in Konsultation mit der EU-Kommission zu prüfen, wie national ein verbindliches Tierwohlkennzeichen als nächster Schritt geregelt werden kann, und eine entsprechende Einführung in Angriff zu nehmen.
  • 4. Unabhängig davon fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine europaweit verbindliche Regelung einzusetzen und dies zum Thema der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zu machen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

In dem Spannungsfeld zwischen Erwartungen und Umsetzbarkeit bietet sich ein abgestuftes Vorgehen an, um die Einführung des Vorhabens zeitlich nicht zu verzögern. So kann eine freiwillige Tierwohlkennzeichnung ein erstes, aber dennoch zentrales Modul darstellen, um wichtige Impulse für den nachhaltigen Beginn eines breiten Entwicklungsprozesses - sowohl in Richtung der Tierhalter als auch in Bezug auf die gesellschaftliche Akzeptanz - auszusenden. Entscheidend dabei ist, dass das Tierwohlkennzeichen im Ergebnis eine größtmögliche Akzeptanz und Marktdurchdringung erfährt.

Angesichts offener Märkte sollte eine enge Abstimmung auf europäischer Ebene erfolgen. Unterschiedliche Vorgehensweisen in den Mitgliedstaaten sind für den Verbraucher eher verwirrend und schwächen eine breite gesellschaftliche Akzeptanz jedweden Tierwohllabels.


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