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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 484/2/19 vom 05.11.19



Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates - "Verbot des Einbaus nicht wechselbarer Batterien bzw. Akkumulatoren in Elektro-Scooter, Elektro-Roller, E-Bikes und Pedelecs" - Antrag des Freistaats Thüringen - Punkt 34 der 982. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2019

Der Bundesrat möge die Entschließung wie folgt fassen:

"Entschließung des Bundesrates - "Verbot des Einbaus nicht wechselbarer Batterien bzw. Akkumulatoren in Elektrokleinstfahrzeugen"

  • 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, mit einer Änderung der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV) sicherzustellen, dass zukünftig nur noch für Elektrokleinstfahrzeuge eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erteilt wird, wenn wechselbare Batterien bzw. Akkumulatoren eingebaut werden.
  • 2. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für Regelungen einzusetzen, die sicherstellen, dass zukünftig Batterien und Akkumulatoren in Elektrokleinstfahrzeugen vom Endnutzer leicht entnehmbar und damit austauschbar sind und das Inverkehrbringen von Elektrokleinstfahrzeugen mit fest eingebauten Batterien und Akkumulatoren eingeschränkt wird.

Begründung:

Elektrokleinstfahrzeuge, wie z.B. elektrische Tretroller, werden derzeit in der Regel mit nicht auswechselbaren Batterien und Akkumulatoren hergestellt und in den Verkehr gebracht. Bei einem Defekt an einem Fahrzeug bzw. der Batterien und Akkumulatoren wird somit sogleich das gesamte Fahrzeug nicht mehr nutzbar und entsorgt. Elektrokleinstfahrzeuge mit fest verbauten Batterien und Akkumulatoren sollen daher nicht mehr in den Verkehr gebracht und zugelassen werden dürfen. Dieses liegt sowohl im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, als auch im Interesse der Abfallvermeidung, des Recyclings der Batterieinhaltstoffe, der Ressourceneffizienz und der Energiesparsamkeit."


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