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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 486/1/16 vom 20.09.16



Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zu den "Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung vom 31.05.2016 zu den im Jahr 2017 zulässigen Fangmengen für Dorsch aus dem Bestand der westlichen Ostsee und den im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erforderlichen Hilfen für die deutsche Kutter- und Küstenfischerei" - Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Punkt 26 der 948. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016

Der Bundesrat möge die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen fassen:

  • 1. Dem Satz 1 ist folgender Satz voranzustellen:

    "Der Bundesrat stellt mit großer Besorgnis fest, dass sich der Dorschbestand der westlichen Ostsee seit Jahren weit unter den Zielwerten für eine nachhaltige Bewirtschaftung nach dem MSY(Maximal-Sustainable Yield)-Ansatz befindet und sich die Aussichten der Erholung des Bestandes aufgrund des Ausfalls des Nachwuchsjahrgangs 2015 dramatisch verschlechtert haben."

  • 2. Der bisherige Satz 2 wird Satz 3 und ist wie folgt zu fassen:

    "Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass zur Schonung des Bestandes die Anpassung der zulässigen jährlichen Höchstfangmenge im wissenschaftlich gebotenen Rahmen erfolgt, wobei auch die Interessen der Erzeuger (Fischereibetriebe, Erzeugerorganisationen und Genossenschaften) und sozioökonomische Aspekte zu berücksichtigen sind."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Zu Satz 1 - neu -

Die Ausgangssituation - eine bisher nicht ausreichend nachhaltige Bewirtschaftung des Dorschbestandes der westlichen Ostsee - muss zur Einordnung der vorgeschlagenen Maßnahmen vorangestellt werden. Die Initiative dient der Zukunftssicherung des Fischereisektors, sollte aber die übergeordnete Zielsetzung einer dauerhaft nachhaltigen Bestandsbewirtschaftung, und damit der übergeordneten Nachhaltigkeitsziele der GFP der EU, nicht in Frage stellen.

Zu Satz 3 - neu -

Die geänderte Formulierung soll zum Ausdruck bringen, dass gerade nicht aus kurzfristigen ökonomischen Interessen von den wissenschaftlichen Empfehlungen für eine dauerhaft nachhaltige Bestandsbewirtschaftung abgewichen werden soll. Eine möglichst geringe Quotenabsenkung entgegen der wissenschaftlichen Empfehlungen wird abgelehnt.


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