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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 487/09 (PDF) vom 19.05.09



Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission zu dem Abschluss des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits (5144/1999 - KOM (1998)0617 - C5-0338/1999 - 1998/0304(CNS))
(Verfahren der Konsultation)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307653 - vom 14. Mai 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 22. April 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

  • - in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates und der Kommission (KOM (1998)0617),
  • - in Kenntnis des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits (5144/1999),
  • - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2001 zur Lage in Turkmenistan1,
  • - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2003 zu Turkmenistan, einschließlich Zentralasien2,
  • - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Februar 2008 zur Strategie der EU für Zentralasien3,
  • - gestützt auf Artikel 133 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,
  • - gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C5-0338/1999),
  • - gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
  • - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0085/2006),
  • 1. stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;
  • 2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Turkmenistans zu übermitteln.
  • 1 ABl. C 343 vom 5.12.2001, S. 310.
  • 2 ABl. C 82 E vom 1.4.2004, S. 639.
  • 3 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0059.

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