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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 488/14(B) HTML PDF vom 28.11.14



Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Festlegung der Höhe der Sonderentlastung von Kommunen mit besonderen Herausforderungen aus dem Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2014
(Sonderbundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2014 SBBFestV 2014)

Der Bundesrat hat in seiner 928. Sitzung am 28. November 2014 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes mit folgender Maßgabe zuzustimmen:

Zu § 1 Satz 2

§ 1 Satz 2 ist wie folgt zu ändern:

  • a) Die Wörter "2012 bis 2013" sind durch die Wörter "Juni 2013 bis Juni 2014" zu ersetzen.
  • b) Das Wort "erwerbsfähigen" ist zu streichen.
  • c) Nach den Wörtern "folgende länderspezifische Werte festgelegt:" ist die Aufstellung wie folgt zu fassen:

    "0,38 Prozentpunkte für Baden-Württemberg,0,37 Prozentpunkte für den Freistaat Bayern,0,21 Prozentpunkte für Berlin,0,54 Prozentpunkte für die Freie Hansestadt Bremen,0,22 Prozentpunkte für die Freie und Hansestadt Hamburg,0,37 Prozentpunkte für Hessen,0,12 Prozentpunkte für Niedersachsen,0,16 Prozentpunkte für Nordrhein-Westfalen,0,32 Prozentpunkte für Rheinland-Pfalz."

Begründung:

Die Festlegung länderspezifischer Werte durch Rechtsverordnung im Rahmen der Anhebung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach § 46 Absatz 7a SGB II wird ausdrücklich begrüßt. Gleichwohl bestehen sachliche Bedenken gegen die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgenommene, konkrete Ableitung der länderspezifischen Werte. Beispiele:

  • - Das BMAS verweist im Rahmen der Begründung der Rechtsverordnung auf die Auswirkungen der Herstellung der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit für Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien zum 1. Januar 2014. Bei der Ausgestaltung der Verordnung legt es jedoch Daten aus dem SGB II der Jahre 2012 und 2013 zugrunde.
  • - Zudem erfolgt eine Einschränkung auf ausschließlich erwerbsfähige Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher aus den beiden Mitgliedstaaten. Damit wird der anspruchsberechtigte Personenkreis nach dem SGB II nur unvollständig berücksichtigt.

Im Rahmen der Änderung wird daher eine Modifizierung der länderspezifischen Ableitung vorgenommen. Diese beruht auf folgendem Verteilungsschlüssel:

1. Schritt: Verteilung eines Sockelbetrages von 15 Millionen Euro

Unter den vom BMAS benannten Ländern wird zunächst ein Sockelbetrag von 15 Millionen Euro verteilt. Damit ist sichergestellt, dass eine "Soforthilfe" in grundlegender Höhe bei diesen betroffenen Ländern tatsächlich ankommt. Die Verteilung dieses Sockelbetrages erfolgt gruppenbezogen differenziert nach dem absoluten Wanderungssaldo von Unionsbürger/innen aus den EU-2 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Rumänien) in den betreffenden Ländern (siehe Seite 113 im Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses zu "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten"):

LändergruppeBetrag (gerundet)
Gruppe I - Wanderungssaldo:jeweils 0,80 Millionen Euro
unter 4.500(insgesamt 3,20 Millionen Euro)
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz
Gruppe II - Wanderungssaldo:jeweils 2,00 Millionen Euro
zwischen 4.500 und unter 10.000(insgesamt 4,00 Millionen Euro)
Berlin, Hessen
Gruppe III - Wanderungssaldo:jeweils 2,60 Millionen Euro
ab 10.000(insgesamt 7,80 Millionen Euro)
Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-
Westfalen

2. Schritt: Verteilung der übrigen Entlastung von 10 Millionen Euro anhand eines sachgerechten Betroffenheitsindexes

Die Verteilung der übrigen 10 Millionen Euro in 2014 erfolgt nach einem Betroffenheitsindex, der sich aus dem prozentualen Anstieg aller SGB IILeistungsbezieher/innen (LB) aus Bulgarien und Rumänien von Juni 2013 auf Juni 2014, gewichtet mit der Anzahl dieser Personengruppe im Bestand Juni 2014, ergibt. Dieser Betroffenheitsindex wird für die betreffenden Länder einzeln berechnet (das heißt, jeweils auf Ebene des gesamten Bundeslandes):

Damit wird hinsichtlich der rechnerischen Vorgehensweise der Rechtsverordnung im Wesentlichen gefolgt, allerdings werden zugleich folgende inhaltliche Veränderungen vorgenommen:

  • - Um die Auswirkungen der Herstellung der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit für Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien zum 1. Januar 2014 adäquat zu erfassen, wird die Berechnung anhand der aktuelleren SGB II-Daten der Monate Juni 2013 und Juni 2014 (12-Monatszeitraum) vorgenommen. - Der SGB II-Leistungsbezug von allen Personen mit Staatsangehörigkeit Bulgarien oder Rumänien in den Ländern fließt in die Berechnung ein. Es erfolgt damit keine sachfremde Einschränkung auf allein "erwerbsfähige Leistungsberechtigte".
  • - Bei der Berechnung wird auf die Länderebene abgestellt (und nicht auf die untergeordnete Ebene einzelner Kommunen oder Jobcenter-Standorte). Die Messung der "Betroffenheit" wird damit über die jeweiligen Länder im Gesamtbild betrachtet.
  • - Die Berechnung des Betroffenheitsindikators ist mit nur sehr geringem Verwaltungsaufwand verbunden, weil ausschließlich SGB II-Daten auf Länderebene ausgewertet werden müssen (siehe nachfolgende konkrete Berechnung).

Der SGB II-Leistungsbezug von Staatsangehörigen aus Bulgarien und Rumänien hat sich in den Ländern von Juni 2013 auf Juni 2014 wie folgt entwickelt:


Land
Juni 2013Juni 2014
Baden-Württemberg3 9556 821
Bayern5 7308 519
Berlin5 9798 914
Bremen1 1732 130
Hamburg7141 364
Hessen5 2318 984
Niedersachsen2 1883 907
Nordrhein-Westfalen7 55815 014
Rheinland-Pfalz1 8683 318

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Nordost, Auftrag 174961

Unter Heranziehung dieser SGB II-Daten kann der Betroffenheitsindikator für die betreffenden Länder jeweils berechnet werden:

Land
"Betroffenheitswert" (Indikatorergebnis)
Anteil
in %
Anteil
in Millionen
Euro
Nordrhein- Westfalen14 81134%3,42
Hessen6 44615%1,49
Baden-
Württemberg
4 94311%1,14
Berlin4 37610%1,01
Bayern4 14710%0,96
Niedersachsen3 0707%0,71
Rheinland-Pfalz2 5766%0,59
Bremen1 7384%0,40
Hamburg1 2423%0,29
Summe43.347100%10,00

3. Gesamtergebnis

Aus diesen beiden Verteilungsschritten (Sockel + Betroffenheitsindikator) ergibt sich folgendes Gesamtergebnis für die länderspezifische Verteilung der 25 Millionen Euro in 2014:

LandSockelIndikatorGesamtentlastung
2014 in Millionen
Euro
Nordrhein- Westfalen2,603,426,02
Baden-Württemberg2,601,143,74
Bayern2,600,963,56
Hessen2,001,493,49
Berlin2,001,013,01
Niedersachsen0,800,711,51
Rheinland-Pfalz0,800,591,39
Bremen0,800,401,20
Hamburg0,800,291,09
Summe15,0010,0025,00

Auf Grundlage der KdU-Ausgaben in 2013 kann nun abschließend die länderspezifische Erhöhung der KdU-Bundesbeteiligung in 2014 berechnet werden:

Land KdU-Zielentlastung Ergebnis:


Land
KdU-
Ausgaben
2013 in
Millionen
Euro
Zielentlastung
2014 in Millionen
Euro
(siehe oben)
Ergebnis:
KdU-Erhöhung
2014 in %-
Punkte
Nordrhein-Westfalen3 719,756,020,16%
Baden-Württemberg972,133,740,38%
Bayern958,073,560,37%
Hessen954,533,490,37%
Berlin1 438,873,010,21%
Niedersachsen1 246,181,510,12%
Rheinland-Pfalz441,061,390,32%
Bremen221,441,200,54%
Hamburg486,191,090,22%


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