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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | zu513/17 vom 06.07.17



Berichtigung
Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts

Deutscher Bundestag
Berlin, 6. Juli 2017
Der Direktor

An die Direktorin des Bundesrates

In dem vom Deutschen Bundestag in seiner 240. Sitzung am 22. Juni 2017 beschlossenen Zweiten Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts - Bundestagsdrucksachen 18/9534, 18/12830 - bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu Bundesratsdrucksache 513/17 (PDF) (Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages) Artikel 6 wie folgt zu fassen:

"Artikel 6
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

In § 81b Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1416) geändert worden ist, werden die Wörter " § 136 Absatz 1 Satz 2" durch die Wörter " § 136 Absatz 1 Satz 2 bis 4" ersetzt."

(Prof. Dr. Horst Risse)


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