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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 514/20 (PDF) vom 09.09.20



Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Kinderpornografie und extremistischen Straftaten

Die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, 8. September 2020

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Kinderpornografie und extremistischen Straftaten zuzuleiten.

Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 993. Sitzung des Bundesrates am 18. September 2020 aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Manuela Schwesig

Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung von Kinderpornografie und extremistischen Straftaten

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat stellt fest, dass eine Identifizierung von Personen im Internet im Kampf gegen Kinderpornografie und rechtsextremistische Straftaten unerlässlich ist, aber in der Realität häufig scheitert. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, angesichts der noch ausstehenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes die Einführung der Mindestspeicherpflicht so weit wie unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und Europäischen Gerichtshofes verfassungsrechtlich und europarechtskonform möglich vorzubereiten.

Begründung:

Die gegenwärtig nicht umsetzbare gesetzliche Mindestspeicherpflicht ist vor allem in Fällen von Kinderpornografie und Rechtsextremismus als höchst problematisch anzusehen.

Für eine erfolgreiche Strafverfolgung, aber auch für einen präventiven Effekt von Strafandrohungen ist es entscheidend, dass die Täter überhaupt erst einmal ermittelt werden können. Zur Erfüllung der polizeilichen Aufgaben der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Internet sind Befugnisse notwendig, die eine Erhebung, Sicherung und Auswertung von digitalen Spuren ermöglichen. Andernfalls laufen Strafverfahren in die Leere. So hat das BKA gemeldet, dass alleine im Jahr 2017 insgesamt 8.400 Verdachtshinweise nicht aufgeklärt werden konnten, da die jeweiligen deutschen IP-Adressen mangels Umsetzung der Mindestspeicherpflichten keinen konkreten Personen mehr zugeordnet werden konnten.

Mit dem Entschließungsantrag soll der Dringlichkeit des Anliegens nochmals besonderer Nachdruck verliehen werden. Wegen der gegen die Regelung der Mindestspeicherpflichten gerichteten rechtshängigen Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht sowie eines noch nicht abgeschlossenen Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichtes an den Europäischen Gerichtshof ist die Entschließung bewusst weit formuliert.


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