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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 589/1/16 vom 05.12.16



Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss der Kommission zur Anpassung der Richtlinie 75/324/EWG über Aerosolpackungen an den technischen Fortschritt nach Artikel 7 der Richtlinie 75/324/EWG

952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfehlen dem Bundesrat, wie folgt zu beschließen:

Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für den Ausschuss der Kommission zur Anpassung der Richtlinie 75/324/EWG über Aerosolpackungen an den technischen Fortschritt nach Artikel 7 der Richtlinie 75/324/EWG einen Vertreter des Freistaates Thüringen, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Landesamt für Verbraucherschutz (TB Michael Borzel).


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