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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 599/19 (PDF) vom 15.11.19



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 128. Sitzung am 15. November 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Haushaltsausschusses - Drucksache 19/15132 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 - Drucksachen 19/14246, 19/15084 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 06.12.19
Erster Durchgang: Drucksache. 466/19 (PDF)

1. In Artikel 1 werden die Wörter "minus 7 507 007 683 Euro" durch die Wörter "minus 7 780 858 166 Euro" ersetzt.

2. Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 2
Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Das Finanzausgleichsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

  • a) In Absatz 1 wird die Angabe "52,80864227" durch die Angabe "52,81398351" und die Angabe "45,541378" durch die Angabe "45,007254" ersetzt.
  • b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

    (2) Die im Folgenden genannten Beträge verändern die Anteile des Bundes, der Länder und Gemeinden nach Absatz 1:

    KalenderjahrBundLänderGemeinden
    2020minus 11 761 856 907 Euro7 998 074 350 Euro3 763 782 557 Euro
    2021minus 11 106 407 683 Euro7 431 407 683 Euro3 675 000 000 Euro
    ab 2022minus 9 331 407 683 Euro6 931 407 683 Euro2 400 000 000 Euro".
  • c) Absatz 4 wird aufgehoben.

2. In § 11 Absatz 3 wird

  • die Angabe "95 760 000 Euro" durch die Angabe "50 920 000 Euro",
  • die Angabe "64 512 000 Euro" durch die Angabe "34 304 000 Euro",
  • die Angabe "160 776 000 Euro" durch die Angabe "85 492 000 Euro",
  • die Angabe "94 248 000 Euro" durch die Angabe "50 116 000 Euro" und
  • die Angabe "88 704 000 Euro" durch die Angabe "47 168 000 Euro" ersetzt."

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