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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 637/1/08 vom 26.09.08



Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über das Personal der Bundesagentur für Außenwirtschaft
(BfAI-Personalgesetz - BfAIPG)

848. Sitzung des Bundesrates am 10. Oktober 2008

A.

Der federführende Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass die im Vorfeld gegenüber der Leitung und dem Personalrat der Bundesagentur für Außenwirtschaft (BfAI) ausgesprochene Standortgarantie beachtet wird.

Begründung

Die BfAI hat an ihrem Standort Köln in der Rheinschiene seit Jahrzehnten ein hohes Knowhow und entsprechende Kompetenz für die Außenwirtschaft aufbauen können. Das liegt u. a. auch daran, dass der Standort Köln zentral in deutsche und europäische Informationsnetze eingebunden ist und die wichtigsten europäischen Institutionen innerhalb kurzer Zeit per Bahn oder Auto erreicht werden können.

Daneben sind innerhalb der Rheinschiene zwei der fünf bedeutendsten deutschen Metropolregionen (Rhein/Main und Rhein/Ruhr) zu finden, in denen ein Großteil der Kunden und Informationsnutzer der BfAI zu finden sind.

Die Vertreter der Bundesregierung haben im Vorfeld der Umstrukturierungsmaßnahmen für die neue Gesellschaft gegenüber der Hausleitung und dem Betriebsrat der BfAI betont, die Erhaltung des Standorts der BfAI in Köln zu gewährleisten.

B.

  • 2. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.

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