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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 652/06(B) HTML PDF vom 22.09.06



Beschluss des Bundesrates
Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates

Der Bundesrat hat in seiner 825. Sitzung am 22. September 2006 gemäß Artikel 52 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes beschlossen:

  • I. Die Geschäftsordnung des Bundesrates in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 1993 (BGBl. I S. 2007), zuletzt geändert durch Beschluss des Bundesrates vom 31. Mai 2002 (BGBl. I S. 1908), wird wie aus der Anlage ersichtlich geändert.
  • II. Die Änderungen treten sofort in Kraft.

Anlage
Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates

  • 1. § 45b Abs. 1 Satz 2 wird aufgehoben.
  • 2. § 45h wird wie folgt geändert:
    • a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

      "Beschlussfassung"

    • b) Absatz 1 Satz 1 und 2 wird aufgehoben.
    • c) Der bisherige Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

      "Zur Stimmabgabe in der Europakammer sind die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Europakammer berechtigt."

  • 3. Nach § 45h wird folgender § 45i eingefügt:

    § 45i Umfrageverfahren

    • (1) Hält der Vorsitzende die mündliche Beratung einer EU-Vorlage für entbehrlich, kann die Beschlussfassung im Wege der Umfrage herbeigeführt werden. Über die Umfrage ist ein Bericht zu fertigen.
    • (2) Wird die Sitzung der Europakammer wegen Beschlussunfähigkeit aufgehoben, leitet der Vorsitzende ein Umfrageverfahren ein.
    • (3) Außer im Fall des Absatzes 2 kann jedes Land der Beschlussfassung im Umfrageverfahren widersprechen."
  • 4. Der bisherige § 45i wird § 45l.

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