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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 658/1/19 vom 31.01.20



Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen -

985. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2020

A

1. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:

Zu Nummer 3 Satz 1

In Nummer 3 Satz 1 sind die Wörter "binnen 24 Stunden" durch das Wort "unverzüglich" zu ersetzen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Vorgabe einer einheitlichen Frist von 24 Stunden für die Meldung von Informationen zur Rückverfolgbarkeit nicht sicherer Lebens- bzw. Futtermittel an die zuständigen Behörden ist angesichts der Heterogenität des Adressatenkreises einerseits zu eng. Sie kann andererseits auch zu weit sein, wenn eine schnellere Reaktion nach den unternehmensindividuellen Gegebenheiten möglich ist. Daher sollte auf den bewährten Rechtsbegriff "unverzüglich" abgestellt werden, der unternehmensindividuelle Grenzen der Schnelligkeit der Reaktionsfähigkeit berücksichtigt und zugleich schuldhaftes Zögern ausschließt.

B

2. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.


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