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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 709/9/11 vom 14.12.11



Antrag des Landes Hessen
Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung

Punkt 65 der 891. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2011

Der Bundesrat möge beschließen:

Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - (§ 11 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 FZV)

In Artikel 1 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a - neu - einzufügen:

'2a. § 11 wird wie folgt geändert:

  • a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter "für den Anhänger abweichend von Satz 1 oder" gestrichen.
  • b) In Absatz 5 werden die Wörter "sowie das" durch die Wörter "oder das entsprechende" ersetzt.'

Begründung:

Zu Buchstabe a:

Klarstellung, dass das Anhängerverzeichnis zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden kann, aber nicht an dessen Stelle.

Zu Buchstabe b:

Das Anhängerverzeichnis kann bei Anhängern in Deutschland anstelle der Zulassungsbescheinigung Teil I mitgeführt werden.


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