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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 731/1/09 vom 26.10.09



Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: H1N1-Pandemie 2009 KOM (2009) 481 endg.; Ratsdok. 13355/09

863. Sitzung des Bundesrates am 6. November 2009

A.

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

  • 1. Der Bundesrat unterstützt die Bemühungen der Gemeinschaft, die gesellschaftlichen Auswirkungen einer Influenzapandemie durch die Koordinierung einzelstaatlicher Maßnahmen abzumildern. Er weist darauf hin, dass die bislang erfolgte internationale Koordinierung sehr hilfreich war, und regt an, diese Zusammenarbeit fortzusetzen.
  • 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission eine gemeinsame Vorgehensweise für die grenzüberschreitende Nutzung vorhandener Impfstoffreserven unterstützen wird.
  • 3. Der Bundesrat erwartet, dass die Kommission die national zu treffenden Maßnahmen entsprechend dem Grundsatz der Subsidiarität nur koordiniert und ihre Maßnahmen somit entsprechend der vertraglichen Kompetenzverteilung auf eine Ergänzung der Politik der Mitgliedstaaten begrenzt.
  • 4. Der Bundesrat bedauert ausdrücklich, dass die in der Mitteilung in Bezug genommenen fünf Arbeitspapiere der Kommission zu den Themen Impfstrategie, Zulassung von Impfstoffen, gemeinsame Beschaffung, Kommunikation mit der Öffentlichkeit sowie Unterstützung von Drittstaaten nur in englischer Sprache vorliegen. Er betont die Notwendigkeit, Übersetzungen nicht nur auf sogenannte "Kerndokumente" zu beschränken. Der Bundesrat sieht darin eine Behinderung der politischen Debatte über europäische Vorhaben und verweist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung vom 21. September 2007 (vgl. BR-Drucksache 472/07(B) HTML PDF ) sowie auf wiederholte Gespräche der politischen Ebene zu diesem Thema mit Vertretern der Kommission.

B.

  • 5. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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